WOHNUNG GEERBT: WAS NUN?

Wohnung geerbt: Was nun?

Wohnung geerbt: Was nun?

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Wohnung geerbt: Was nun?

In Deutschland erben jedes Jahr viele Menschen Häuser. Die Freude ist häufig groß, aber danach stellt sich die Frage ein: Was mache ich mit der Immobilie? Wer Alleinerbe ist, kann in Frieden für sich eine Entscheidung treffen. Handelt es sich um eine Erbengemeinschaft, ist eine gute Abstimmung unerlässlich.

Erbengemeinschaft erbt Objekt



Jetzt ist es wichtig, sich mit den anderen Erben abzustimmen, was mit dem Objekt passiert. Nur alle zusammen können eine Entscheidung treffen. Die Alternativen sind immer vielfältig. So könnte ein Erbe den anderen das Objekt abkaufen. Dafür muss dieser eine Erbe natürlich über hinreichende verfügen. Eine andere Option ist, das Erbstück zusammen zu vermieten und sich den Mietzahlungen zu teilen. Diese Möglichkeit ist oft mit Herausforderungen verbunden, da die Vermietung eines Hauses einen gewissen Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

Gemeinsam das Haus verkaufen



Der Verkauf ist für viele Erbgemeinschaften und Erben die beste Option. Doch dies sollte mit sehr viel Planung erfolgen. Wer sich uneinig ist, handelt oft in Eile und dies zieht den Verkaufspreis ganz automatisch nach unten. Daher ist es umso wichtiger, den Immobilienverkauf sorgfältig zu planen. Dazu gehört eine Begutachtung des Hauses, die unabhängig sein sollte. Auf diese Weise schützt sich die Erbengemeinschaft davor, dass der eine sich vom anderen betrogen fühlt. Ein Optimum an Transparenz ist wichtig, damit der Immobilienverkauf innerhalb der Erbengemeinschaft gelingt.

Zwangsversteigerung unbedingt verhindern



Jeder Erbe hat das Recht, seinen geldlichen Anteil aus dem geerbten Haus einzufordern. Im Streitfall heißt dies oft: Zwangsversteigerung. Diese Maßnahme ist unbedingt zu vermeiden, denn Zwangsversteigerungen bringen letztlich nur dem Käufer etwas. Die Haus wird zumeist zu einem zu geringen Preis verkauft, was für jeden Erben den Anteil schmälert. Durch einen regulären Verkauf erhalten alle Erben mehr Geld aus dem Verkaufserlös. Rechtzeitig sollte eine Erbengemeinschaft daher einen seriösen Maklerin vor Ort konsultieren, dank dem der Verkaufsprozess unabhängig, schneller und gewinnbringender erfolgt.

Wenn Sie weitere Fragen zum Umgang mit geerbten Immobilien haben oder Unterstützung bei der Entscheidungsfindung benötigen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Foto: © GraphicsRF, Shutterstock.com 693970051

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